Neue Kooperationsformen durch das VÄndG

Die optimale Kooperation genügt allen Aspekten
Die einzubringenden Werte fair berücksichtigen
Mit Experten aus Steuerrecht und Arztrecht zur optimalen Lösung

Kooperationen und MVZ

Neue Chancen durch das VÄndG

Seriös und kompetent zu optimalen Formen der Kooperation

 
Neue Möglichkeiten
Wirtschaftliche Konsequenzen
Werte, Anteile, Verteilung
Rechtliche/ steuerliche Aspekte
Kosten
 
   

Neue und alte unternehmerische Freiheiten

Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) sind ab Anfang des Jahres deutlich erweiterte Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen gegeben, sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Die wichtigsten Möglichkeiten die neuerdings bestehen sind:

  • Anstellung von Ärzten
  • Eröffnung von Zweigniederlassungen
  • Überörtliche Gemeinschaftspraxen
  • Teilgemeinschaftspraxen

Mit diesen Organisationsformen bestehen – verbunden mit bereits seit längerem existierenden Formen wie

  • Medizinischer Versorgungszentren (MVZ),
  • Gemeinschaftspraxen,
  • Praxisgemeinschaften,
  • IGeL-Center
  • Apparategemeinschaften

eine Vielfalt von Möglichkeiten, die ärztliche Zusammenarbeit in medizinischer wie wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren.
Doch kann sich im Geflecht vielfältiger Gesetze, Regelungen, und Verordnungen auch so mancher Fallstrick verbergen.

   
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Betriebswirtschaftliche Konsequenzen

Jede Investition und jede organisatorische Veränderung bedarf einer fundierten Betrachtung der ökonomischen Konsequenzen. Neben der organisationsrechtlichen Realisierbarkeit sind fundamentale ökonomische Auswirkungen zu prüfen wie z. Bsp.

  • Konsequenzen für die Abrechnung (Fallpunktzahlen, Fallwerte, Ordinationskomplexe, Fallzahlen etc.)
  • Externe Folgen (Rechte/ Steuern)
  • Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit (Apparate, Räume, Personal)
  • Ablauforganisatorische Fragen in der Innenorganisation
  • Marketing/ IGeL/ Ergänzungsleistungen
  • Standorte

Für eine möglichst vollständige Betrachtung aller Konsequenzen ist eine systematische und umfassende Analyse und unter Berücksichtigung der Ziele der beteiligten Ärzte (Gesellschafter) von entscheidender Bedeutung.

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Werte, Anteile, Gewinnverteilung

Eine weitere wichtige Frage in bei der Umsetzung ist die gerechte Verteilung von Anteilen und Gewinnen. Wichtigste Faktoren sind hier die von den Beteiligten einzubringenden Werte und der Arbeitseinsatz. Doch wie viel ist der jeweilige Anteil tatsächlich Wert?
Dies zu Beginn einer auf Dauer ausgerichteten Zusammenarbeit zu ermitteln ist unerlässlich. Ebenso, dass alle beteiligten Werte nach den gleichen (und korrekten) Bewertungsverfahren bewertet werden. So kann sichergestellt werden, dass die Beteiligungen fair und für alle akzeptabel Eingang in einen Kooperationsvertrag finden.

 
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Rechtliche und steuerliche Aspekte

Für die optimale Gestaltung von Kooperationen mit der notwendigen rechtlichen Absicherung sowie eine faire und ausgewogene Formulierung von Verträgen ist die Begleitung eines Projektes durch fachlich versierte Anwälte unabdingbar.
Ebenso die kompetente Beurteilung steuerlicher Konsequenzen bestimmter juristischer Unternehmensgestaltungen für die einzelnen Ärzte.
Dies sicherzustellen, arbeiten wir mit kompetenten Anwälten und Steuerberatern zusammen, die sich auf die Betreuung von Heilberuflern spezialisiert haben.

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Kosten

Für die Prüfung, Ausarbeitung und Realisierung einer Kooperation oder Organisationsveränderung muss in einem ersten, ausgiebigen Gespräch der entstehende Aufwand für das Projekt ermittelt werden. Auf Grundlage dieses Gesprächs erstellen wir dann ein Angebot.

Diese erste Gespräch soll auch die grundsätzlichen Möglichkeiten der Projektrealisierung und Zusammenarbeit klären und dient somit auch zum gegenseitigen kennenlernen. Das Gespräch wird von uns als Einstieg für ein gemeinsames Projekt gesehen, welches auf gegenseitigen Respekt und Vertrauen beruht. Daher ist dieses Gespräch grundsätzlich kostenlos, wobei wir allerdings eine Fahrtkostenentschädigung von 0,4 Euro pro gefahrenen Kilometer ansetzen.

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Mediziner Consulting, Kunigundendamm 7, 96050 Bamberg, Tel.: 0951 - 20 40 20

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