
Neue Kooperationsformen durch das VÄndG
Kooperationen und MVZ |
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Neue Chancen durch das VÄndGSeriös und kompetent zu optimalen Formen der Kooperation |
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Neue und alte unternehmerische Freiheiten |
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Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) sind ab Anfang des Jahres deutlich erweiterte Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen gegeben, sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Die wichtigsten Möglichkeiten die neuerdings bestehen sind:
Mit diesen Organisationsformen bestehen – verbunden mit bereits seit längerem existierenden Formen wie
eine
Vielfalt von Möglichkeiten, die ärztliche Zusammenarbeit in medizinischer
wie wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren. |
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Jede Investition und jede organisatorische Veränderung bedarf einer fundierten Betrachtung der ökonomischen Konsequenzen. Neben der organisationsrechtlichen Realisierbarkeit sind fundamentale ökonomische Auswirkungen zu prüfen wie z. Bsp.
Für eine möglichst vollständige Betrachtung aller Konsequenzen
ist eine systematische und umfassende Analyse und unter Berücksichtigung
der Ziele der beteiligten Ärzte (Gesellschafter) von entscheidender
Bedeutung. |
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Eine weitere wichtige Frage in bei der
Umsetzung ist die gerechte Verteilung von Anteilen und Gewinnen. Wichtigste
Faktoren sind hier die von den Beteiligten einzubringenden Werte und der
Arbeitseinsatz. Doch wie viel ist der jeweilige Anteil tatsächlich
Wert? |
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Rechtliche und steuerliche Aspekte |
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Für die optimale Gestaltung von Kooperationen
mit der notwendigen rechtlichen Absicherung sowie eine faire und ausgewogene
Formulierung von Verträgen ist die Begleitung eines Projektes durch
fachlich versierte Anwälte unabdingbar. |
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Kosten |
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Für die Prüfung, Ausarbeitung und Realisierung einer Kooperation oder Organisationsveränderung muss in einem ersten, ausgiebigen Gespräch der entstehende Aufwand für das Projekt ermittelt werden. Auf Grundlage dieses Gesprächs erstellen wir dann ein Angebot. Diese erste Gespräch soll auch die grundsätzlichen Möglichkeiten der Projektrealisierung und Zusammenarbeit klären und dient somit auch zum gegenseitigen kennenlernen. Das Gespräch wird von uns als Einstieg für ein gemeinsames Projekt gesehen, welches auf gegenseitigen Respekt und Vertrauen beruht. Daher ist dieses Gespräch grundsätzlich kostenlos, wobei wir allerdings eine Fahrtkostenentschädigung von 0,4 Euro pro gefahrenen Kilometer ansetzen. |
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